Ein ziemlich verwirrender Fall von Lotto-Betrug soll vorliegen und das ausgerechnet vom Land Sachsen-Anhalt selbst bzw. der zuständigen Lotterie.
Ein ziemlich verwirrender Fall von Lotto-Betrug soll vorliegen und das ausgerechnet vom Land Sachsen-Anhalt selbst bzw. der zuständigen Lotterie. Hierbei wurden die bekannten Lotto-Angebote "6 aus 49" und "Spiel 77" über eine Gesellschaft vermittelt. Das Land hatte zeitgleich ein angeblich rechtswidriges Angebot geschalten und soll damit beim Unternehmen einen Millionenschaden verursacht haben.
Das Bundesland vor Gericht
Als Schadensersatz wird nicht weniger als eine Million Euro verlangt. Speziell geht es um die Frage ob die Vermittlung von Lotto-Angeboten im Internet erlaubt ist oder nicht? Das Land Sachsen-Anhalt hat es der besagten Firma untersagt. An diesem Mittwoch wird eine Zivilkammer des Landesgerichtes Magdeburg darüber debattieren. Eine Entscheidung am gleichen Tag sei aber nicht zu erwarten, wie ein Sprecher mitteilte.
Das Unternehmen war von 2000 bis 2025 als Vermittler für Lotterieangebote bundesweit tätig gewesen. In 2025 soll es dann eine Anordnung durch die Behörden Sachsen-Anhalts gegeben haben, das Anbieten im Netz abzubrechen. Von 2025 bis 2025 soll dadurch ein Schaden von zwei Millionen Euro entstanden sein, eine Million davon wird nun vom Land zurück geklagt. Es soll eien Amtspflichtverletzung vorliegen, so der Vorwurf.
Wer hat recht?
Das Land Sachsen-Anhalt entgegnete dazu, dass kein Schaden entstanden sei, da die Gesellschaft jene Anordnung missachtet und weiter Lotto angeboten habe. Sie machten einfach weiter und lagerten ihren Firmensitz zur Sicherheit nach Großbritannien aus. Die Ansprüche auf Schadensersatz sind zudem verjährt.
Darauf antwortete die Gesellschaft mit zwei rechtskräftigen Urteilen von Verwaltungsgerichten des eigenen Bundeslandes. Dabei kam heraus, dass die Beschränkungen zur Vermittlungen von Lotto-Angeboten im Internet nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag gegen das Europarecht verstoßen. Somit rechnet sich die Klägerin mindestens eine Million als Wiedergutmachung aus.
Dies alles lag vor der Zeit des nun geltenden Glücksspielvertrags, laut dem private Lottoanbieter sowieso keine Chance haben. Die Lizenzen für Sportwetten wurde aufgrund von Eilanträgen immer noch nicht vergeben, von Lotto-Lizenzen ist noch gar nicht die Rede.
